Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufsichtspflicht
Während der Veranstaltungen auf dem Biohof Tewes tragen die Begleitpersonen der Kinder die Aufsichtspflicht. Bei Veranstaltungen ohne Begleitung übertragen die Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht auf die Kursleitung und Mitarbeiter des Hofes. Die teilnehmenden Kinder und Begleitpersonen haben den Anweisungen der Kursleitung aus Sicherheitsgründen immer Folge zu leisten.
Haftung
Der Biohof Tewes haftet nicht für Unfälle der Teilnehmenden und schließt für diese keine gesonderte Unfallversicherung ab. Sorgen Sie bitte unbedingt selbst für einen umfassenden privaten Versicherungsschutz. Ebenso haftet der Veranstalter nicht für verlorene oder gestohlene Wertgegenstände, sowie die durch Teilnehmer*innen verschuldeten Personen und Sachschäden. Bei der Teilnahme von Minderjährigen ohne Begleitung verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, ihr Kind auch vor Ende der Veranstaltung abzuholen, wenn das Verhalten des Kindes den Ablauf unverhältnismäßig stört oder eine Gefährdung für sich selbst, andere Teilnehmer*innen oder die Umwelt darstellt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Anmeldung
Eine Anmeldung zu Veranstaltungen auf dem Biohof Tewes bestätigt die Kenntnis der Erziehungsberechtigen oder Begleitpersonen darüber, dass wir fast ausschließlich draußen sind und deshalb wetterangepasste Kleidung zu tragen ist, Kontakt mit Tieren, Pflanzen und Naturmaterialien haben, mitunter in unwegsamem Gelände oder bei Dunkelheit unterwegs sind, in der Gruppe selbst Speisen zubereiten und verköstigen, eventuell mit Feuer und Messer oder mit anderen Werkzeugen wie Hammer, Säge oder Bohrer umgehen. Wir tun unser Bestes, um dabei die Sicherheit aller Teilnehmenden stets zu gewährleisten. Trotz sorgfältiger Planung und Durchführung bleibt bei den Veranstaltungen dennoch ein gewisses Restrisiko. Mit der Anmeldung gehen wir davon aus, dass Sie mit den Inhalten der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken einverstanden sind, dass die angemeldete Person jede körperliche Aktivität uneingeschränkt ausüben und alle Nahrungsmittel und Getränke ohne Ausnahme verzehren darf. Etwaige Einschränkungen gesundheitlicher Art und Allergien müssen dem Veranstalter im vollen Umfang schriftlich mitgeteilt werden. Für Veranstaltungen von Kindergärten und Schulklassen tragen die Betreuer*innen die Verantwortung dafür, etwaige Einschränkungen im Vorfeld mit uns abzustimmen.
Veranstaltungsrücktritt
Bei Absage einer Gruppenveranstaltung (Kindergarten / Schule / Kindergeburtstag) ab einer Woche vor Beginn erheben wir eine Ausfallgebühr von 50%. Wenn eine angemeldete Person aus privaten Gründen nicht an einer Einzelveranstaltung teilnehmen kann, sagen Sie uns bitte so früh wie möglich Bescheid – vielleicht wartet jemand auf einen Platz. Ansonsten ist bei einer Absage ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Bei einem festen Kurs mit mehreren Terminen können grundsätzlich keine Gebühren erstattet werden. Sollte eine Veranstaltung von unserer Seite aus nicht stattfinden können, bemühen wir uns um einen Ersatztermin oder erstatten Ihnen die volle Teilnahmegebühr zurück.
Erste Hilfe
Leider kann es im Einzelfall trotz Sorgfalt zu Verletzungen kommen. Sollte es notwendig sein, werden kleinere Verletzungen von uns gekühlt, desinfiziert und mit Pflaster oder Mullbinde verbunden. Bei kleineren Verletzungen und Insektenstichen verwenden pflanzliche Produkte und homöopathische Mittel. Wir dürfen die Wunden jedoch nur dann versorgen, wenn Sie uns dazu die schriftliche Erlaubnis geben. Bitte weisen Sie in diesem Zusammenhang unbedingt auch auf mögliche Allergien gegen bestimmte Wirkstoffe hin. Teilnehmer*innen, die wir nicht behandeln dürfen und / oder bei denen eine medizinische Versorgung notwendig ist, geben wir in ärztliche Behandlung. Sollten wir die benannte Kontaktperson in diesem Fall nicht in einem angemessenen Zeitraum erreichen, bestellen wir einen Krankentransport.
Fotos
Während unserer Veranstaltungen entstehen häufig schöne Bilder, die wir Ihnen auch gerne zur Verfügung stellen. Für Aufnahmen von Begleitpersonen können wir selbstverständlich keine Haftung übernehmen. Gleichzeitig freuen wir uns, wenn wir Fotos zu Werbezwecken auf unserer Homepage, in sozialen Netzwerken, in Flyern und für sonstige Öffentlichkeitsarbeit verwenden können, um damit einen Einblick in unser Angebot zu geben. Wir bitten Sie darum, die vorgefertigte Einverständniserklärung auszufüllen und zu unterschreiben. Bei Veranstaltungen mit Kindergärten oder Schulen bitten wir die Betreuer/innen falls nötig die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten hierzu einzuholen oder uns vorher anzusprechen.
Anerkennung der AGB
Mit der schriftlichen Anmeldung zu einer Veranstaltung oder einer Anmeldung per E-Mail / Kontaktformular /Fax/ WhatsApp erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.